Seit dem 8. März 2021 haben alle Bürgerinnen und Bürger ohne Symptome die Möglichkeit, sich im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche kostenfrei auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen (sogenannte Bürgertests). Grundlage für dieses Angebot ist die Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums.
Dafür wurden und werden im ganzen Land Brandenburg in der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte zahlreiche Schnelltest-Stellen eingerichtet oder beauftragt. Die kostenfreien Corona-Schnelltests werden zum Beispiel in Testzentren, vielen Arztpraxen und Apotheken sowie einzelnen Drogeriemärkten angeboten.