Sie sind hier:

Corona Testzentrum in Müncheberg

|   Corona Nachrichten

Der DRK Kreisverband Märkisch-Oderland-Ost e.V. betreibt in Zusammenarbeit mit der Stadt Müncheberg und dem Landkreis MOL eine öffentliche Teststelle zur Durchführung von PoC-Antigentests durch geschultes Personal.

  • Einwilligungserk DRK PoC-Test.pdfEinwilligungserklärung zur freiwilligen PoC-Testung (zum Download). Die Erklärung kann vorab ausgedruckt werden und mit zum Testzentrum gebracht werden.

DRK führt Bürgertestungen in Müncheberg durch

Der DRK Kreisverband Märkisch-Oderland-Ost e.V. betreibt in Zusammenarbeit mit der Stadt Müncheberg und dem Landkreis MOL eine öffentliche Teststelle zur Durchführung von PoC-Antigentests durch geschultes Personal.


Bürgerinnen und Bürger, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben einmal wöchentlich Anspruch auf einen kostenlosen PoC-Antigen-Schnelltest.


Durchführungsort der Testungen:

NEU

Auf dem Gelände der Grundschule (Eingang gegenüber der Turnhalle, siehe Beschilderung)
E.-Thälmann Str. 25
15374 Müncheberg


Die Testungen werden ab 14.04.2021 vorerst zu folgenden Zeiten durchgeführt:
Montags 15 - 19 Uhr
Dienstags 13 - 17 Uhr
Mittwochs 13 - 17 Uhr
Donnerstags 13 - 17 Uhr
Freitags 13 - 17 Uhr, jedoch nicht an Feiertagen.

 

Bitte beachten Sie hierzu die aktuellen Informationen auf den Internetauftritten der Stadt Müncheberg und dem DRK MOL.
 

BITTE BEACHTEN!!!


Terminvergabe über Onlinereservierung: www.drk-mol-ost.de oder vorherige Anmeldung unter der
Telefon Nr.: 03346 88340
(Mo-Fr 8.00 – 12.00 Uhr, Mo + Mi 13.00 – 16.00 Uhr, Di 13.00 – 18.00 Uhr)


Hinweise:

- Die Testung erfolgt nur bei Personen, die keine Symptome haben.
- Mitzubringen ist ein amtlicher Lichtbildausweis oder ein vergleichbares Dokument.
- Das Tragen einer medizinischen Maske sowie die Einhaltung der AHA-Regeln sind im Gebäude Pflicht.
- Von jeder zu testenden Person wird die schriftliche Einwilligung eingeholt und dokumentiert. Ein Testergebnis liegt nach rund 15 bis 20 Minuten vor.
- Bei einem negativen Ergebnis wird eine entsprechende Bescheinigung ausgehändigt.
- Bei einem positiven Corona-Testergebnis wird das Gesundheitsamt benachrichtigt und der/die Betroffene muss sich unverzüglich an eine niedergelassene Arztpraxis wenden, um eine PCR-Testung durchzuführen.

Zurück