- Entlastung: Die Elternbeitragsfreiheit wird auf alle Eltern ausgeweitet, die über ein Jahreshaushaltsnettoeinkommen von bis zu 35.000,- Euro verfügen. Die Beitragsfreiheit bis 35.000,- Euro gilt für alle Altersstufen (Krippe, Kindergarten und Hort) und Betreuungsangebote in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen. Die Beitragsfreiheit erfasst nicht das Essengeld. Dieses ist weiter zu entrichten.
- Entlastung: Bei einem verfügbaren Jahreshaushaltsnettoeinkommen über 35.000,- Euro bis 55.000,- Euro werden die Elternbeiträge, die von den Kita-Trägern erhoben werden dürfen, gesetzlich begrenzt.
Bei einem Jahreshaushaltsnettoeinkommen über 55.000,- Euro gelten die bisherigen Beitragssätze weiter.
Der Träger wird auf Sie zukommen, sobald sich etwas für Sie ändert. Da die Stadt Müncheberg verpflichtet ist, die gesetzlichen Beitragsbefreiungen und -begrenzungen zu beachten, ist kein gesonderter Antrag der Eltern erforderlich.
Aber Achtung!:
Da die Kita-Träger Zeit brauchen, um die neuen individuellen Beitragsfestsetzungen vorzunehmen – das Gesetz nennt als Zieldatum den 28. Februar 2023 – und eventuell
zusätzliche Angaben von Ihnen benötigt, sind Sie bis zum Vorliegen des neuen Bescheides verpflichtet, den Beitrag weiter zu entrichten.
Sie haben aber einen gesetzlichen Rückerstattungsanspruch, wenn sich mit dem neuen Bescheid herausstellt, dass Sie zu viel gezahlt haben.