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Hund schon angemeldet?

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Jetzt Anzeige beim Ordnungsamt nachholen und Bußgeld vermeiden

Seit dem 01. Juli 2024 sind alle Hundehalter im Land Brandenburg verpflichtet, ihre Hundehaltung beim zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen. Diese Verpflichtung gilt sowohl für neu aufgenommene als auch für bereits bestehende sowie steuerlich angemeldete Hundehaltungen.

 

Für die Anzeige der Hundehaltung gemäß § 2 Abs. 2 Hundehalteverordnung (HundehV) wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese beträgt gemäß der Tarifstelle 8.4.1 der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und Kommunales mindestens 15,00 € und höchstens 300,00 €. Die konkrete Gebührenhöhe richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass zahlreiche Hundehalter ihrer gesetzlichen Anzeigepflicht bislang nicht nachgekommen sind. Die unterlassene Anzeige stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Von der Einleitung eines Bußgeldverfahrens wird abgesehen, sofern die Anzeige der Hundehaltung bis spätestens 13.03.2026 erfolgt. Unabhängig davon ist die Verwaltungsgebühr für die Anzeige der Hundehaltung in jedem Fall zu entrichten.

 

Die Anzeige kann über das Service-Portal der Stadt Müncheberg (Bereich Gewerbe, Ordnung und Sicherheit) elektronisch eingereicht werden:
Hier geht's lang zum Serviceportal

Alternativ ist das entsprechende Formular im Bürgerbüro erhältlich. Dieses kann postalisch oder persönlich im Rathaus eingereicht werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechende Kontrollen sowohl im Stadtgebiet Müncheberg als auch in den Ortsteilen durchgeführt werden.

 

Für Rückfragen steht das Sachgebiet Ordnungswesen unter den Telefonnummern 03343281-129 oder 03343281-146 sowie per E-Mail unter ordnungswesen@stadt-muencheberg.de
 zur Verfügung.

 

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