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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Müncheberg

Unterricht

Bei Kursveranstaltungen entspricht 1 Unterrichtsstunde 45 effektiven Minuten. Einzelveranstaltungen haben in der Regel einen Umfang von 2 Unterrichtsstunden.

Anmeldung

Eine Anmeldung ist für alle Kursveranstaltungen der VHS erforderlich. Ausgenommen sind Einzelveranstaltungen. Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Bei freier Kapazität ist auch eine Anmeldung unmittelbar vor Kursbeginn oder nachträgliches einsteigen in einen Kurs möglich.

Entgelte

Mit der Entrichtung des Teilnehmerentgeltes werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der VHS anerkannt. Die zurzeit gültige Entgeltverordnung kann bei der VHS eingesehen werden.
Die Entgelte werden mit Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn fällig und sind bei Kursen spätestens bis zum 2. Kurstag zu zahlen.

Ermäßigungen

Eine Ermäßigung von 25% können Teilnehmer in Anspruch nehmen, wenn das monatliche Netto- Einkommen unter 800 Euro liegt. Der entsprechende Nachweis muss vom Teilnehmer erbracht werden.

Treue - Bonus

Die VHS bietet Teilnehmern bei Mehrfachbelegung von Kursen (keine Einzelveranstaltungen) einen Treue-Bonus. Dieser beträgt bei Belegung jedes weiteren Kurses 10% des Kursentgeltes. Die Mehrfachbelegung muss dabei innerhalb eines laufenden Semesters erfolgen.

Teilnehmerzahl

Zur Durchführung der Kurse ist eine Mindestzahl von 8 Teilnehmern erforderlich. Bei weniger Teilnehmern muss evtl. der Kurs abgesagt werden oder ein höheres Entgelt vereinbart werden.

Entgelterstattung

Kommt es durch Verschulden der VHS zu einem Kursausfall, so wird das bereits gezahlte Entgelt ganz oder unter Anrechnung der bis dahin erteilten Unterrichtsstunden erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die VHS sind ausgeschlossen. Beendet ein Teilnehmer seinen Kurs vorzeitig, so kann eine anteilige Entgeltrückerstattung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erfolgen (z.B. Wohnortswechsel, längere Krankheit o.ä.).

Haftung

Die Haftung der VHS für Schäden jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der VHS Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Eine Haftung gemäß § 276 und 278 BGB
ist ausgeschlossen.

Datenschutz

Die Teilnehmer der VHS-Veranstaltungen erklären sich insoweit mit der Vereinbarung ihrer persönlichen Daten einverstanden als dies für den Zweck der Veranstaltung erforderlich ist. Der gesetzlich vorgeschriebene Datenschutz wird gewährleistet.

Veranstaltungsräume und Hausordnung

Die VHS ist mit ihren Veranstaltungen Gast in Schulen der Stadt Müncheberg und in anderen Einrichtungen in der Stadt Müncheberg. Die Hausordnungen der jeweils genutzten Einrichtungen sind jeweils zu beachten (Einsichtnahme auf Wunsch möglich). In Schulungsgebäuden darf grundsätzlich nicht geraucht werden.

Unterrichtsfreie Tage

An Sonn- und Feiertagen sowie während der offiziellen Ferienzeit findet, wenn nicht gesondert vereinbart, kein Unterricht statt.

Satzung

Über die Einbringung von Leistungen (Honorare) für die Volkshochschule der Stadt Müncheberg sowie die Inanspruchnahme von Leistungen (Entgelte) der Volkshochschule der Stadt Müncheberg (Volkshochschulsatzung) vom 04.12.2002

Auf der Grundlage des §5 der Gemeindeverordnung für das Land Brandenburg – Gemeindeverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBI. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2001 (GVBI. I S. 298) in Verbindung mit §§ 2 Abs. 1 und 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg -KAG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.06.1999 (GVBI. I S. 231), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.12.2001 (GVBI. I S. 287) beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Müncheberg aus Ihrer Sitzung am 04.12.2002 folgende Satzung für die Volkshochschule der Stadt Müncheberg:

§1 Honorare

1.1 Lehrgänge und Kurse mit pädagogischen Fachpersonal

12.80 €/U-Std.

inkl. anfallenden Fahrtkosten 

15.30 €/U-Std.

1.2 Einzelveranstaltungen / Vorträge

10.70 €/U-Std.

inkl. anfallenden Fahrtkosten

12,70 €/U-Std.

1.3 Senioren- und Freizeitkurse

7,70 €/U-Std.

Inkl. anfallender Fahrtkosten

10,20 €/U-Std.

Reiseleiter (bei Anrechnung max. 6 Zeitstunden/Tag)

8,20 € Zeit-Std.

 

Entgelte

 

2.1 Einzelveranstaltungen

0,50 – 2,60 €

2.2 Sprachkurse

1,60 €/U-Std.

2.3 allg. Kurse/Lehrgänge

1.60 €/U-Std.

2.4 Computerkurse

2.30 €/U-Std.

 

§2 Besondere Regelungen

(1) Treten im Verlaufe der Arbeit Finanzierungsfragen auf, die nicht in dieser Satzung vorgesehen sind, so trifft die VHS Leitung unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeits- und Kostendeckungsprinzipes im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und in Abstimmung mit dem zuständigen Fachamt die erforderlichen Entscheidungen. (2)Ansonsten gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VHS Müncheberg, die als Anlage Bestandteil der Satzung sind.

§3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt ab 01.02.2003 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Honorar- und Endgeldordnung der VHS Müncheberg vom 31.07.1997 außer Kraft