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Abschlüsse an der Oberschule

Mein Zeugnis ... mein Abschluss ... und dann?

Als Schülerin oder Schüler der Oberschule Müncheberg lernst du im integrativen System und dir stehen viele Möglichkeiten offen. Je nach deinem Leistungsvermögen und deinen erzielten Noten, kannst du verschiedene Abschlüsse erzielen und dementsprechend auch verschiedene Wege nach der Schule beschreiten.

Voraussetzungen

Versetzungsregeln  
Versetzung* von 7 nach 8 und von 8 nach 9

Versetzung von 9 nach 10 Hauptschulabschluss Berufsbildungsreife (BBR)
überall mindestens ausreichende Leistungen oder höchstens drei Noten 5, dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathematik

überall mindestens ausreichende Leistungen oder höchstens eine Note 5, oder höchstens zwei Noten 5 mit Ausgleich, dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathematik

erweiterte Berufsbildungsreife / erweiterter Hauptschulabschluss

Abschlussregeln  
erweiterter Hauptschulabschluss /
erweiterte Berufsbildungsreife (EBR)
überall mindestens ausreichende Leistungen oder höchstens zwei Noten 5 mit Ausgleich, dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathematik

Realschulabschluss / Fachoberschulreife (FOR)

Abschlussregeln  
Realschulabschluss / Fachoberschulreife (FOR) zwei B-Kurse mit mindestens Note 4, A-Kurse mit mindestens Note 3, alle anderen Fächer im Durchschnitt mindestens 4,0 keine Note 6, höchstens zweimal Note 5 (höchstens eine Note 4 im A-Kurs oder eine Note 5 im B-Kurs mit Ausgleich)

Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Abschlussregeln  
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe drei B-Kurse mit mindestens Note 3, im A-Kurs mindestens Note 2, in zwei weiteren Fächern mindestens Note 2, sonst im Durchschnitt 3,0 und keine Note 6 sowie höchstens einmal Note 5 (höchstens eine Note 3 im A-Kurs oder eine Note 4 im B-Kurs mit Ausgleich)

* Gemäß §20 Abs.2 Satz 3 der Sekundarstufe I-Verordnung kann die Klassenkonferenz in begründeten Fällen eine Versetzung auch bei Nichterfüllung der Versetzungsvoraussetzungen beschließen, wenn eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der nächst höheren Jahrgangsstufe zu erwarten ist oder eine Versetzung für die gesamte Lernentwicklung als fördernd angesehen wird.

Ausgleich: Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen, dabei muss eine Note 5 in FG1 immer in der FG1 ausgeglichen werden

FG1 = Fächergruppe 1 = Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache (bei uns Englisch), Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7