Richtlinie Vereinsarbeit der Stadt Müncheberg
Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind schriftlich bis zum 31.03. eines jeden Jahres für das laufende Haushaltsjahr entsprechend dem Antragsformular vor Maßnahmenbeginn einzureichen. Sie müssen alle notwendigen Angaben und Erläuterungen zum Vorhaben enthalten.
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