Fördermaßnahmen
Die Europäische Union, der Bund und das Land gewähren auf der Grundlage von Richtlinien finanzielle Mittel (Zuwendungen) für verschiedene Maßnahmen (Erhaltung, Sanierung, Investition u. a.), die im öffentlichen Interesse umgesetzt werden. Die erlassenen Richtlinien geben die Voraussetzungen vor, unter welchen Bedingungen die Fördermittel beantragt werden können. Die beantragten Fördermittel werden durch die Eigenmittel des Antragstellers ergänzt und ermöglichen die Umsetzung der Maßnahme. Der Zuwendungsgeber gibt in einigen Fällen vor, wie über die Förderung informiert und publiziert werden soll.
Folgende Maßnahmen werden derzeit mit Fördermitteln umgesetzt:
Für den Schlosspark Trebnitz wird eine gartendenkmalpflegerische Zielstellung erarbeitet, welche als Fachplanung das Denkmal analysiert und bewertet. Diese Maßnahme wird im Rahmen von LEADER gefördert.