Fördermaßnahmen
Die Europäische Union, der Bund und das Land gewähren auf der Grundlage von Richtlinien finanzielle Mittel (Zuwendungen) für verschiedene Maßnahmen (Erhaltung, Sanierung, Investition u. a.), die im öffentlichen Interesse umgesetzt werden. Die erlassenen Richtlinien geben die Voraussetzungen vor, unter welchen Bedingungen die Fördermittel beantragt werden können. Die beantragten Fördermittel werden durch die Eigenmittel des Antragstellers ergänzt und ermöglichen die Umsetzung der Maßnahme. Der Zuwendungsgeber gibt in einigen Fällen vor, wie über die Förderung informiert und publiziert werden soll.
Folgende Maßnahmen werden derzeit mit Fördermitteln umgesetzt:
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Für den Schlosspark Trebnitz wird eine gartendenkmalpflegerische Zielstellung erarbeitet, welche als Fachplanung das Denkmal analysiert und bewertet. Diese Maßnahme wird im Rahmen von LEADER gefördert.
Projektaufruf Regionalbudget 2025
Die LAG Märkische Seen startet einen Förderaufruf für kleinere Projekte und Vorhaben. Bis zum 07.02.2025 Projektideen einreichen, die im Jahr 2025 umgesetzt werden können.
Mit Hilfe des thematischen Förderaufrufes „Regionalbudget“ will die LAG Märkische Seen Ehrenämter und lokale, kleine Initiativen stärken, indem sie investive und nicht-investive Projekte fördert. Antragsberechtigt sind Initiativen von natürlichen Personen, Vereinen, Verbänden, juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Kommunen.