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Einwohnermeldeamt

Seit Ende des 20. Jahrhunderts wurden die Aufgaben der Einwohnermeldeämter mit anderen kommunalen Dienstleistungen in sogenannten Bürgerämtern zusammengefasst. Auch andere Bezeichnungen wie Bürgerservice, Kundenzentrum, Servicepunkt, Bürgerladen, Bürgerdienste werden benutzt, um einerseits einen freundlicheren ersten Eindruck zu vermitteln und andererseits die geänderten Aufgabenbereiche deutlich zu machen.Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Melderecht. Früher (vor 2015) gehörte das Melderecht hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz zum Bereich der Rahmengesetzgebung (Art. 75 GG). Im Zuge der Föderalismusreform wurde das Meldewesen der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes zugewiesen. Seit dem 1. November 2015 ist das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Der Zuständigkeitsbereich dieser kommunalen Dienstleistungszentren umfasst:

  • An-, Ab- und Ummeldungen
  • Führungszeugnisse (nur Beantragung)
  • amtliche Beglaubigungen
  • Haushaltsbescheinigung für Kindergeld
  • Kinderreisepässe
  • Passangelegenheiten
  • Personalausweise
  • Bevölkerungsstatistiken
  • Auskünfte aus dem Melderegister
  • Aufenthalts- und Meldebescheinigungen, Lebensbescheinigungen
  • Auszüge aus dem Gewerbezentralregister

Ansprechpartner im Rathaus

Frau Bukethal 
Telefon: 033432 / 81127
Fax:  033432 / 81227
E-Mail: ema@stadt-muencheberg.de

 

Frau Thau        
Telefon:  033432 / 81128
Fax: 033432 / 81228
E-Mail: ema@stadt-muencheberg.de