Bekanntmachungen der Wahlbehörde
Übersicht der vorläufigen Wahlergebnisse
Schöffenwahl
Bekanntmachung über die Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen beim Landgericht Frankfurt (Oder) und Amtsgericht Strausberg für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Müncheberg haben in der Sitzung am 06.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Frankfurt (Oder) und das Amtsgericht Strausberg gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
24.04.2023 bis 02.05.2023
während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht im
Rathaus Müncheberg
-Bürgerbüro-
Rathausstraße 1
15374 Müncheberg aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
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Allgemeine Informationen:
Landeswahlleiter: wahlen.brandenburg.de
Bundeswahlleiter: www.bundeswahlleiter.de
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Gesetzliche Grundlagen:
Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz
Brandenburgische Kommunalwahlverordnung
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
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Bekanntmachungen der Wahlbehörde Müncheberg:
Wahlleitung: Frau Meyer
Stellv. Wahlleiterin: Frau Rolle
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
per E-Mail: wahlen@stadt-muencheberg.de