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Übersicht der vorläufigen Wahlergebnisse

   
   

Schöffenwahl

   

Bekanntmachung über die Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen beim Landgericht Frankfurt (Oder) und Amtsgericht Strausberg für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Müncheberg haben in der Sitzung am 06.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Frankfurt (Oder) und das Amtsgericht Strausberg gefasst.

 

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

24.04.2023 bis 02.05.2023

während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht  im

Rathaus Müncheberg

-Bürgerbüro-

Rathausstraße 1

15374 Müncheberg aus.

 

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

 

   

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Allgemeine Informationen:

Landeswahlleiter: wahlen.brandenburg.de 
Bundeswahlleiter: www.bundeswahlleiter.de

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Gesetzliche Grundlagen:

Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz
Brandenburgische Kommunalwahlverordnung
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
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Bekanntmachungen der Wahlbehörde Müncheberg:

 

Wahlleitung: Frau Meyer

Stellv. Wahlleiterin: Frau Rolle

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: 

per E-Mail: wahlen@stadt-muencheberg.de