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Friedhöfe, Kriegsgräberanlagen, Bestattungswald

Für viele Besucher/innen ist der Friedhof ein Ort der stillen Erholung. Für manche bedeutet er die Begegnung mit Vergänglichkeit und Tod, mit Trauer und Besinnung im Gedenken an ihre Geliebten.

 

An den Tod und die eigene Sterblichkeit denken wir nicht gerne, doch vielen Menschen ist es ein Anliegen ihre Geliebten in ihre letzte Ruhestätte zu geleiten. An einen Ort wo sie Frieden finden. 

 

Wir orientieren uns bei der Bestattung an Ihren Wünschen und berücksichtigen ihre ganz persönliche Situation.

 

Bei uns finden Sie unter anderem anonyme Grabstellen, eine Urnengemeinschaftsgrabanlage mit Namensgebung, Erd- und Urnengräber sowie einen Bestattungswald. Die einzelnen kommunalen Friedhöfe/ Kriegsgräberanlagen/ Bestattungswald finden Sie nachfolgend.

 

Ihre Ansprechpartnerin für die kommunalen Friedhöfe, Kriegsgräberanlagen und den Bestattungswald ist

Frau Engel

Tel.: +49 33432 / 81135 
E-Mail: friedhofswesen@stadt-muencheberg.de

 

Ansprechpartner für die evangelischen Friedhöfe ist die Evangelische Kirchengemeinde.

Tel.: +49 33432 / 91702

Um Ihnen den Umgang mit unseren Friedhofsvorschriften zu erleichtern, habe ich Ihnen nachfolgende Hinweise zusammengestellt:

 

  • Der Aufenthalt auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Müncheberg ist nur während der Tagesstunden gestattet. Bei Einbruch der Dunkelheit ist der Aufenthalt nicht zulässig.
  • Wege mit dem Fahrrad oder sonstige Sport- und Freizeitgeräte dürfen nicht befahren werden.
  • Sitzgelegenheiten auf und an Grabstätten sind dauerhaft unzulässig.
  • Hunde sind an der Leine zu führen, Hundehalter haben Verschmutzungen durch Hundekot sofort zu beseitigen.
  • Abfälle und Laub außerhalb der dafür vorgesehenen Stellen abzulegen. Grünabfälle und Restmüll müssen in den dafür vorgesehenen Behältern getrennt entsorgt werden.
  • Das Entfernen von Grabnummern ist nicht gestattet.
  • Pflanzen Sie nur innerhalb der Grabstätte.
  • Verwenden Sie nur niedrig wachsende, bodendeckende Pflanzen, Stauden bzw. Gehölze und verzichten Sie auf das Pflanzen von Bäumen und großwüchsigen Gehölzen.
  • Für die Errichtung und jede Veränderung an Grabmalen oder Einfassungen ist im Vorfeld ein Antrag auf Genehmigung bei der Friedhofsverwaltung zu stellen.
  • Grabmale sind standsicher zu halten, von ihnen darf keine Gefahr ausgehen.
  • Grabstätten dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung/ Erlaubnis der Friedhofsverwaltung beräumt werden.
  • Bei Verlängerungswunsch des Nutzungsrechtes stellen Sie bitte einen Antrag.

 

Für weitere Details gelangen Sie hier zur Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung

Anonyme Urnengemeinschaftsanlagen sind Anlagen, in den mehrere Grabstellen innerhalb einer Anlage der Reihe nach zur Verfügung gestellt werden. Um Ihnen den Umgang mit unseren Friedhofsvorschriften bezüglich der Urnengemeinschaftsanlage zu erleichtern, haben wir Ihnen einige Hinweise zusammengestellt:

 

  • Das anonyme Gräberfeld wird ausschließlich durch die Stadt Müncheberg gepflegt und unterhalten.
  • Das Grabfeld darf nicht betreten werden.
  • Blumen, Gestecke nicht größer 30 x 30 cm, Figuren, Steine und Kerzen dürfen nur an der vorgesehenen Blumenablage abgelegt werden.
  • Denkmale, Bepflanzungen und sonstige Ausschmückungen sind nicht gestattet.
  • Nach Ablauf der Ruhefrist von 15 Jahren werden die anonymen Urnengräber ohne Ankündigung oder Bekanntmachung erneut belegt.

Diese Bestattung ist eine Beisetzung von Ascheresten auf dem dafür vorgesehenen Gräberfeld ohne Kennzeichnung der genauen Lage. Durch den Erwerb des Blattes kann aber die Kennzeichnung der Namen, Geburts- und Sterbedaten sowie ein Foto erfolgen. Um Ihnen den Umgang mit unseren Friedhofsvorschriften bezüglich der Urnengemeinschaftsanlage zu erleichtern, habe ich Ihnen einige Hinweise zusammengestellt:

 

  • Die Urnengemeinschaftsgrabanlage „Blätter im Wind“ wird ausschließlich durch die Stadt Müncheberg gepflegt und unterhalten.
  • Das Grabfeld darf nicht betreten werden.
  • Zur Ehrung der Verstorbenen besteht die Möglichkeit, an dem vorgesehenen Platz, kleine Sträuße niederzulegen.
  • Denkmale, Bepflanzungen und sonstige Ausschmückungen sind nicht gestattet.
  • Nach Ablauf der Ruhefrist wird das erworbene Blatt und falls eine Vasen – und Kerzenhalterung erworben wurde, an den Nutzungsberechtigten ausgehändigt
  • Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre

Zur Verfügung stehen Generations- und Gemeinschaftsbäume. An jedem dieser Bäume können bis zu 10 Bestattungen vorgenommen werden. Die Bäume sind nummeriert und farblich gekennzeichnet. Es besteht die Möglichkeit, sich zu Lebzeiten einen geeigneten Bestattungsplatz auszusuchen. 

 

Rot gekennzeichnet mit Nummer - Generationsbäume (Familienruhestätten) 

Ein Generationsbaum bietet die Möglichkeit, auch nach dem Tod innerhalb der Familie vereint zu bleiben. Die Ruhezeit beträgt 99 Jahre. Hier erwerben Sie 10 Grabplätze an einem Baum:

 

Generationsbaum                      1                                               4.500,00 €

Generationsbaum                      2                                               5.500,00 €

 

Grün gekennzeichnet mit Nummer - Gemeinschaftsbäume (Gemeinschaftsruhestätte)

An einer Gemeinschaftsruhestätte erwerben Sie einen oder mehrere von insgesamt 10 Grabplätzen an einem Baum.

 

Ruhezeit 15 Jahre                                      700,00 € 

Ruhezeit 99 Jahre                                   1.500,00 € 

 

Weitere Informationen finden Sie in der Nutzungsordnung für den Bestattungswald.