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Arbeitshinweise für die Bürgerämter

Wichtig:

Alle Antragsunterlagen mit Ausnahme von Personalausweis/Reisepass und Führerschein (als Kopie beifügen)  sind im Original dem Fahrerlaubnisantrag beizufügen.

 

Die erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis erfolgt stets mit einer zweijährigen Probezeit (43,40 €). Ausgenommen hiervon sind die Fahrerlaubnisklassen AM, L, T. 

Ist der Bewerber bereits mehr als zwei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder B, so ist in der Regel die Probezeit abgelaufen (42,60 €).

 

  • Die Antragstellung infolge eines Diebstahls oder Verlustes des Führerscheines ist generell nur in der Fahrerlaubnisbehörde möglich.

 

  • Ebenfalls erfolgt die Antragstellung von Fahrtenschreiber-, Unternehmer- und Werkstattkarten nur in der Fahrerlaubnisbehörde.

 

  • Nur Antragsformulare, die der LK MOL herausgegeben hat, verwenden.

 

  • Eine Meldebescheinigung ist grundsätzlich nicht erforderlich, wenn ein gültiger Personalausweis vorliegt. Zudem wird durch das Bürgeramt auf dem Antrag abgesiegelt, damit wurden die Personendaten durch das annehmende Amt geprüft.

 

  • Keine selbst angefertigten  Lichtbilder aus Papier einreichen (Gründe: schlechte Qualität, falsche Formate, unzulässiger Hintergrund). Zudem ist dann das Endergebnis auf dem Führerschein nicht optimal.

 

  • Der Bewerber hat bereits bei Antragstellung anzugeben, welche Fahrerlaubnisklasse(n) er beantragt. Gerade bei den Neuerteilungen fehlen diese Angaben sehr häufig.

 

  • Bei einem Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis der Klassen B-BF17, BE-BF17 (begleitendes Fahren ab 17 Jahre) sind neben dem Fahrerlaubnisantrag auch der Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahre und die  Anlage(n) zum Antrag auf  Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahre einzureichen. Wichtig ist hier zudem, dass von allen benannten Begleitpersonen sowohl der Personalausweis als auch der Führerschein als Kopie beiliegen.