Öffentlicher Personennahverkehr
ÖPNV im Landkreis MOL
Gemäß ÖPNV-Gesetz des Landes Brandenburg sind die Landkreise Aufgabenträger für den kommunalen öffentlichen Personennahverkehr (kÖPNV). Das betriff die Bedienung mit dem Bus (zuzüglich Straßenbahn- und Fährverkehr).
Leider decken die Fahrgeldeinnahmen nur rund 50% der Aufwendungen. Daher ist neben der Nutzung von Landesmitteln jährlich ein siebenstelliger Eurobetrag als Zuschuss durch den Landkreis zur Verfügung zu stellen.
In dieser Funktion definiert der Landkreis den Umfang der Bedienung in Form des Nahverkehrsplanes (NVP), schreibt diese Leistung aus, vergibt die entsprechenden Aufträge und muss die Leistungserbringung durch die Bus- und Straßenbahnunternehmen kontrollieren.