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Neue Personalausweis-Gebühren

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Gebührenanpassung beim Personalausweis ab 12. Februar 2026

Auf Grundlage der „Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ ändern sich die Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises.

 

Die Umsetzung erfolgt in unserer Verwaltung zum 12.02.2026.

 

Die neuen Gebühren im Überblick:

  • Personalausweis für Antragstellende bis 24 Jahre:
    künftig 27,60 Euro (bisher 22,80 Euro)
  • Personalausweis ab 24 Jahren:
    künftig 46,00 Euro (bisher 37,00 Euro)
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Für die Berechnung der Gebühr ist das Datum der Antragstellung maßgeblich. Für Anträge, die bis einschließlich 11.02.2026 begonnen werden, gelten die bisherigen Gebühren. Für Anträge, die ab dem 12.02.2026 gestellt werden, gelten die neuen Gebühren.

 

Die Gebührenzuschläge bei Beantragung des Personalausweises bei einer nicht zuständigen Behörde bleiben unverändert.

 

Bei Fragen steht das Einwohnermeldeamt gerne zur Verfügung.

 

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