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Personenstandsurkunden

 

Folgende Personenstandsregister werden in unserem Standesamt geführt:

            Geburtenregister

            Eheregister

            Lebenspartnerschaftsregister

            Sterberegister

Aus diesen Registern können wir Ihnen öffentliche Urkunden und beglaubigte Abschriften ausstellen.

 

Bitte bedenken Sie, dass uns nur die Personenstandsregister unseres Zuständigkeitsbereiches vorliegen. Das betrifft auch die unserer früheren Standesämter

 

            Standesamt Eggersdorf:                zuständig für Hoppegarten und Eggersdorf

            Standesamt Obersdorf:                 zuständig für Münchehofe und Obersdorf

            Standesamt Trebnitz:                     zuständig für Hermersdorf und Trebnitz

            Standesamt Jahnsfelde:                 zuständig für Jahnsfelde

            Standesamt Müncheberg              zuständig für Müncheberg

 

Zusätzlicher Service

Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen gern einen Fotografen oder eine Klavierbegleitung zur musikalischen Untermalung der Zeremonie. Für einen anschließenden Toast auf das Brautpaar können wir Ihnen Gläser für die mitgebrachten Getränke zur Verfügung stellen.

 

Archivgut

Personenstandsregister sind nur noch für einen bestimmten Zeitraum in den Standesämtern fortzuführen

                                               Geburtenregister                                            110 Jahre

                                               Ehe/Lebenspartnerschaftsregister                80 Jahre

                                               Sterberegister                                                  30 Jahre                 

Die Personenstandsregister werden dann einem öffentlichen Archiv zugeführt. Ein urkundlicher Nachweis kann  nur noch nach Maßgabe der jeweiligen landesarchivrechtlichen Vorschriften erteilt werden. Die Möglichkeit, Ihnen eine öffentliche Urkunde auszustellen, erlischt.

Benötigen Sie Nachweise aus Personenstandsregistern unseres Zuständigkeitsbereiches, die inzwischen dem Archivrecht unterliegen, dann wenden Sie sich bitte an den

Landkreis Märkisch-Oderland

Kreisarchiv

Puschkinplatz 12

15306 Seelow

 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt ist jede Person, auf die sich der Registereintrag bezieht  sowie deren Ehegatte oder Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge.

Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.

Antragsbefugt sind Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet  haben

 

Antragsverfahren

Die formlose Beantragung der Urkunde(n) muss schriftlich erfolgen (Post, E-Mail oder  Fax). Vergessen Sie bitte nicht, genaue Personenstandsdaten anzugeben, da für das Suchen von Einträgen zusätzliche Gebühren anfallen.

Nach Erhalt Ihrer Urkundenanforderung erhalten Sie zunächst einen Gebührenbescheid, denn die Begleichung der Verwaltungsgebühren erfolgt ausschließlich per Vorkasse. Erst nach Zahlungseingang erfolgt der Versand Ihrer gewünschten Urkunde(n).

Planen Sie bitte für die Bearbeitung bis zu 2 Wochen ein, zuzüglich der Postrücklaufzeit von 3-4 Tagen.

 

Gebühren

beglaubigte Abschrift eines Personenstandseintrages                              10,00 €

Personenstandsurkunde                                                                               10,00 €

beglaubigter Registerausdruck                                                                     10,00 €

für ein zweites oder jede weitere Stück der Urkunde,

wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang

hergestellt wird                                                                                               5,00 €

Suchen eines Eintrages oder Vorganges, wenn zum sofortigen

Auffinden erforderliche Angaben nicht gemacht werden können           10,00 € je begonnene Viertelstunde

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